Lehrer/in für musikalische Grundschulung/Früherziehung
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bildung, Soziales
- Branchen
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Bildung, Unterricht - Theater, Musik, Tanz, Film - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung
- Swissdoc
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0.824.14.2
Aktualisiert 11.05.2024
Tätigkeiten
Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Früherziehung vermitteln Kindern einen Einstieg in die Musik. Lehrer und Lehrerinnen für musikalische Grundschulung bauen auf der Arbeit der Früherziehung auf und ergänzen während der ersten Primarschuljahre den Musikunterricht in der Schule. Ziel ist es, möglichst allen Kindern eine solide musikalische Grundausbildung zu ermöglichen.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
- Heranführen von Kindern im Alter von etwa vier bis neun Jahren auf spielerische Weise an die Musik; dies erfolgt über die Bildungsbereiche Hören, Singen, Sprechen, Musizieren, Improvisieren, Bewegung und Tanz
- Wecken und Entwickeln der musikalischen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder
- Vor- und Nachbearbeiten des Unterrichts
- Besprechungen mit Eltern
- administrative Arbeiten (Entgegennahme von Anmeldungen, Stundenplangestaltung, Absenzenkontrollen etc.)
- evtl. zusätzlich, bei entsprechender Qualifikation: Erteilen von Instrumentalunterricht
Musikalische Früherziehung/Grundschule ist ein Teilbereich der Musikpädagogik und dient der Vorbereitung der instrumentalen und stimmlichen Ausbildung in der Musikschule.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
- Bachelor Fachhochschule FH
Bildungsangebote
Bachelorstudium "Musik und Bewegung":
- Zürcher Hochschule der Künste ZHDK
- Hochschule Luzern HSLU
- Hochschule der Künste Bern HKB
- Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW Basel
Einjähriger berufsbegleitender Zertifikatslehrgang "CAS Musikalische Grundschule" für Primar-, Unterstufen- oder Instrumentallehrpersonen:
- Pädagogische Hochschule Bern
- Pädagogische Hochschule St. Gallen
Dauer
- CAS Lehrgänge: 1 Jahr berufsbegleitend
- Bachelorstudiengänge 3 Jahre Vollzeit
Zulassunsgvoraussetzungen
Für die CAS-Lehrgänge zugelassen sind:
- Lehrpersonen mit einer Lehrbefähigung für Kindergarten oder Primarschule oder
- Instrumentallehrpersonen mit einem gültigen Instrumentallehrdiplom
Zusätzliche Voraussetzung für die PHSG: Eignungsprüfung (Gesang und Instrument, Bewegung und Rhythmik, Musiktheorie)
Zusätzliche Voraussetzung für die PH Bern: Nachweis über mindestens einjährige Berufserfahrung nach Erhalt des Lehrdiploms
Voraussetzungen für die Aufnahme ins Bachelorstudium:
- Berufs-, Fach- oder gymnasiale Maturität
- Bestehen der Eignungsprüfung
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Musikpädagogischer Verband (SMPV)
Zentralsekretariat
Bernstrasse 118
3066 Stettlen
Tel.: 031 352 22 66
URL: https://www.smpv.ch
E-Mail:
Links
https://www.phbern.chhttps://www.phsg.ch
https://www.hkb.bfh.ch
https://www.zhdk.ch
https://www.fhnw.ch
https://www.hslu.ch