Friedensrichter/in
Kategorien
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
-
Rechtspflege
- Swissdoc
-
0.623.12.0
Aktualisiert 03.09.2024
Tätigkeiten
Fridensrichterinnen und Friedensrichter vermitteln als erste gerichtliche Instanz zwischen Parteien bei Zivilstreitigkeiten. Sie werden je nach Kanton auch Vermittlerinnen und Vermittler genannt. Sie sind Laien ohne juristische Ausbildung und arbeiten auf Friedensrichterämtern oder bei Bezirksgerichten. Sie werden meist vom Volk gewählt.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
- Höhere Fachschule (HF)
- Bachelor Universitäre Hochschule
- Bachelor Fachhochschule FH
Friedensrichter/innen sind seit 2011 zur ersten gerichtlichen Instanz aufgewertet worden . Damit sind auch die Anforderungen an das Amt gestiegen.
Bildungsangebot
Ein 13-tägiges CAS Friedensrichter kann an der Fachhochschule Luzern absolviert werden.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Verhandlungsgeschick
- mündliche und schriftliche Sprachgewandtheit
- vernetztes Denken und Handeln
- ethisches Handeln