Leibwächter/in, Bodyguard
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Weitere Sicherheitsdienste
- Swissdoc
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0.622.17.2
Aktualisiert 15.10.2024
Tätigkeiten
Leibwächterinnen und Leibwächter, auch Bodyguard genannt, sorgen für die persönliche Sicherheit einer schutzwürdigen Person. Sie konzentrieren sich auf deren körperliche Unversehrtheit und erkunden die Routen und Objekte, welche die Schutzperson besucht. Sie versuchen, aufdringliche Personen und Eindringlinge verbal zur Vernunft zu bringen, greifen falls nötig handfest ein und bringen die zu beschützende Person in Sicherheit. Im äussersten Notfall benützen sie ihre Waffen. Sie arbeiten häufig in einem Team mit im Voraus definierten Aufgaben.
Ausbildung
Die Ausbildung liegt im Ermessen der Arbeitgeber. In der Regel gilt:
Sammlung von mehrjähriger Erfahrung in anderen Tätigkeiten der Sicherheitsbranche wie Polizei, Zoll, private Sichrheitsfirmen und ergänzende Einführung durch erfahrene Berufsleute. Ausbildung im Nahkampf. Es gibt auch betriebsinterne oder -externe Kurse, die vom Arbeitgeber vorgeschrieben werden können.
Es existieren Privatschulen, die zur Verbesserung der Einstiegschancen Einführungskurse anbieten (unterschiedliche Anzahl Ausbildungstage; mit oder ohne Waffenausbildung; Abschluss mit schuleigenem Diplom).
Voraussetzungen
Anforderungen
- Zuverlässigkeit
- robuste Gesundheit
- psychische Belastbarkeit
- Ausdauer
- Sozialkompetenz
- Bereitschaft zu flexibler Arbeitszeit
Ständiges Training für die körperliche Kondition, zur Selbstverteidigung und im Schiessen ist nötig.
Weiterbildung
Wechsel in eine andere Spezialisierung als Sicherheitsmitarbeiter/in, z.B. Empfangsdienst, Objekt- und Revierbewachung oder Intervention
Übernahme der praktischen Einarbeitung und/oder theoretischen Schulung von Berufseinsteiger/innen in die Sicherheitsbranche (in der Regel nebenamtlich).
Fachlehrer/in, Sicherheitstrainer/in: Unterrichten bei Weiterbildungskursen für Berufsleute und/oder Selbstverteidigungskursen für Laien (in der Regel nebenamtlich).
Verantwortung als Einsatzleiter/in.
Aufstieg in die Geschäftsleitung oder Gründung eines eigenen Geschäftes (bedingt in der Regel eine fachliche und kaufmännische Weiterbildung).
Bemerkungen
Da es sich hier nicht um eine eidg. reglementierte Ausbildung oder Berufstätigkeit handelt, gibt es keine einheitliche Bezeichnung und Tätigkeitsdefinition. Folgende Begriffe werden auch benützt: Sicherheitsbegleiter/in, Personenschützer/in, Sicherheitsfachmann, Mitarbeiter/in Personen- und Objektschutz, Security-Mann/Frau usw. Einzig die Bezeichnungen "Fachmann/frau für Personen- und Objektschutz mit eidg. Fachausweis" ist schweizweit reglementiert und anerkannt. Die Tätigkeit als Leibwächter/in wird nicht uniformiert, in der Regel mit einem dunklen Anzug ausgeübt. Es gibt kaum vollzeitliche Leibwächter/innen in der Schweiz, meistens wird diese Funktion in Teilzeit oder in Kombination mit anderen Sicherheitsaufgaben ausgeübt. Fachkreisen schätzen in der Schweiz die Anzahl Angestellter der Sicherheitsunternehmen auf rund 12'000 Personen (2007). Schätzungsweise arbeiten lediglich etwa 500 davon als Leibwächter/in (Bodyguard, Personenschützer/in), Frauen sind eine grosse Ausnahme. Bei den mehreren Tausend voll- und teilzeitlich Angestellten der Securitas werden nur etwa 40 als Bodyguard eingesetzt.
Weitere Informationen
Adressen
VSSU
Verband Schweizerischer Sicherheitsdienstleistungs-Unternehmen
Postfach
3052 Zollikofen
Tel.: 031 915 10 10
Fax: 031 915 10 11
URL: http://www.vssu.org