Verkehrsinstruktor/in
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Polizei, Justizvollzug - Strasse - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen
- Swissdoc
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0.622.9.3
Aktualisiert 22.10.2024
Tätigkeiten
Verkehrsinstruktorinnen und Verkehrsinstruktoren erteilen vor allem Verkehrsunterricht in Kindergärten und Schulen. Sie instruieren Kinder und Jugendliche als Fussgänger, Velofahrerinnen, im verkehrsgerechten Benutzen von Inline-Skates, Trottinetts, Rollbrettern usw. sowie als zukünftige Motorfahrzeuglenkende. Sie planen und führen Verkehrserziehungsaktionen und Präventionskampagnen durch, z.B. bei Jungfahrern/-fahrerinnen. Zudem halten sie fachbezogene Vorträge an Elternabenden, in Berufsschulen, bei Senioren-Anlässen usw. Je nach Aufgabendefinition können sie auch bei der Schulwegüberwachung, der Schulung von Lotsendiensten, der Durchführung von Belehrungsstunden für Kinder nach einer Widerhandlung im Strassenverkehr, der Beratung von Behörden und Lehrerschaft sowie bei der Erstellung von Lehr- und Lernmitteln mitarbeiten.
Ausbildung
- betriebsinterne und funktionsbezogene Einarbeitung
- Besuch einer einjährigen Spezialausbildung als Fachlehrer/in für Verkehr und / oder Besuch weiterer Kursen im Bereich Methodik und Didaktik
Voraussetzungen
Anforderungen
- mehrjährige Polizeierfahrung, insbesondere in der Verkehrspolizei
- ausgeprägte Kontaktfreude und Kommunikationsfähigkeit
- pädagogisches Interesse und Geschick
Weiterbildung
Ein späterer Wechsel in eine andere Abteilung des Polizeikorps ist grundsätzlich möglich.
Bei grösseren Polizeikorps: Aufstiegsmöglichkeit zum/zur Dienstchef-Stellvertreter/in und Dienstchef/in
Bemerkungen
Bei der Kantonspolizei Zürich sind gegen 20 Polizisten und Polizistinnen vollamtlich als Verkehrsintruktoren im Einsatz. Bei kleineren Polizeikorps wird diese Aufgabe als Nebenfunktion von Polizisten und Polizistinnen der Abteilung Verkehrspolizei übernommen. Je nach gesetzlicher Grundlage wird in gewissen Kantonen die Verkehrserziehung durch die Gemeindepolizisten und -polizistinnen wahrgenommen.