Gefahrengutbeauftragte/r für Strasse und Schiene
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
-
Chemie, Pharma, Biotechnologie - Logistik - Schiene - Spedition, Aussenhandel - Strasse - Weitere Sicherheitsdienste
- Swissdoc
-
0.617.17.0
Aktualisiert 15.11.2024
Tätigkeiten
Gefahrengutbeauftragte Strasse und Schiene sind in Unternehmung zuständig für die Überwachung der Einhaltung der Vorschriften über die Beförderung gefährlicher Güter. Sie sollen die Gefahren vermindern, die sich aus dem Verpacken, Einfüllen, Versenden, Laden, Befördern oder Entladen gefährlicher Güter ergeben können. Sie beraten die Unternehmung zu Fragen rund um die Beförderung dieser Güter und erstellen jährliche Berichte zuhanden der Unternehmensleitung.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
Gefahrengutbeauftragte müssen gemäss Gefahrengutbeauftragtenverordnung (GGBV) eine mehrtätige Ausbildung absolvieren und eine Prüfung bestehen. Für die Zulassung zur Ausbildung werden keine spezifischen Vorkenntnisse oder Berufsabschlüsse verlangt.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Äusserst zuverlässig und veranwortungsbewusst
- Stressresistent
Bemerkungen
Firmen, die gefährliche Güter verpacken, einfüllen, versenden, laden, befördern oder entladen müssen aufgrund der Gesetze zwingend eine/n Gefahrengutbeauftragte/n ernennen. Die betreffende Person muss den zuständigen Behörden des Kantons gemeldet werden. In kleineren Betrieben kann die Funktion als Gefahrengutbeauftragte/r durch den/die Sicherheitsbeauftragte/n, Speditions- oder Logistikleiter/in oder eventuell vom Laborleiter/in zusätzlich zu den bestehenden Aufgaben übernommen werden.