Jugendanwalt/-anwältin
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.3.0
Aktualisiert 27.10.2020
Tätigkeiten
Jugendanwälte und -anwältinnen sind für die Untersuchung der strafbaren Handlungen von Kindern, d.h. Personen vom 7. bis 14. Altersjahr, und Jugendlichen, d. h. Personen vom 15. bis 18. Altersjahr, zuständig und nehmen dieselben Aufgaben wie Bezirksanwälte und -anwältinnen (siehe entsprechende Kurzbeschreibung) wahr. Sie stellen gegenüber angezeigten Kindern und Jugendlichen Strafantrag an das Jugendgericht und treten persönlich vor diesem auf.
Sie arbeiten eng mit den Jugendbehörden zusammen. Im Weiteren sind sie für den Vollzug des Gerichtsentscheides verantwortlich. Sie sind auch zum Erlass von leichteren Sanktionen befugt.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Die Tätigkeit als Jugendanwalt/-anwältin erfordert nach dem Master in Jurisprudenz zusätzlich ein Anwaltsdiplom.
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