Fashion Spezialist/in BP
Fashion Spezialistinnen und Fashion Spezialisten entwickeln und verkaufen Bekleidung. Dort setzen sie ihr Wissen von der Idee bis zur Markteinführung eines Kleidungsstücks, einer Kollektion oder eines Sortiments ein.
- Bildungstypen
-
Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
-
Textilien, Mode
- Branchen
-
Mode, Bekleidung
- Swissdoc
-
0.320.27.0
Aktualisiert 22.07.2024
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Bekleidung gestalten
- recherchieren, was die Trends für die Gestaltung von Bekleidung sind
- Trends präsentieren und besprechen
- digitale Modellskizen erstellen und dem Auftraggeber präsentieren
- zusammen mit anderen Fachpersonen Materialien auswählen und sie der Auftraggeberin vorstellen
- Zeichnungen mit Details für Schnittstellung erstellen
- benötigtes Material bestimmen und Kosten berechnen
Prototypen erstellen
- Prototypen auf Passform, Verarbeitung, Materialeinsatz und Pflegemöglichkeiten des Materials zu überprüfen
- Bekleidung anpassen
- Anpassungen notieren und alle Daten für die Produktion der Bekleidung festhalten
Kundschaft beraten
- Wünsche im Bereich Mode und Textilien entgegennehmen
- Kundschaft zu Stil, Typ und Passform beraten
- Beschwerden entgegennehmen und bearbeiten, zum Beispiel Änderungen an Bekleidung abstecken und vornehmen
Ausbildung
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in der Regel in Form von Modulen erworben.
Bildungsangebote
- Schweizerische Textilfachschule STF, Zürich
Mehr Informationen: berufsberatung.ch/schulen
Dauer
2 Jahre, berufsbegleitend
Inhalt
- Textile Knowledge & Customer Support
- Basic Machinery & Sewing Techniques
- CAD Digital Pattern Basics
- Fashion Trends & Silhouettes
- Sewing Techniques
- Development of Digital Patterns
- Product Data
- CAD Professionals Pattern Production
- Professional Industrial Sewing
- Size and fit optimization in 2D & 3D
- Developing & Sewing Prototypes
- Theory to Practice Transfer
Abschluss
Fashion Spezialist/in mit eidg. Fachausweis
Voraussetzungen
Vorbildung
- einschlägiges, eidgenössisches Fähigkeitszeugnis (EFZ), also aus der Textilbranche, Matura oder gleichwertige Qualifikation und mind. 2 Jahre Berufserfahrung mit Beschäftigungsgrad von 80%
- oder anderes EFZ oder gleichwertige Qualifikation und mind. 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung mit Beschäftigungsgrad von 80%
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Anforderungen
- handwerkliches Geschick
- gestalterische Fähigkeiten
- ausgeprägter Sinn für Ästhetik und Lifestyle
- Sinn für Mode
- Sinn für Formen, Farben und Schriften
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen.
Höhere Fachprüfung (HFP)
Zum Beispiel dipl. Fashiondesigner/in.
Höhere Fachschule (HF)
Bildungsgänge in verwandten Fachbereichen, zum Beispiel dipl. Textil- und Fashionmanager/in HF oder dipl. Textil- und Bekleidungstechniker/in HF.
Fachhochschule (FH)
Studiengänge in verwandten Bereichen, zum Beispiel:
- Bachelor of Arts in Design
- Bachelor of Arts in Mode-Design
- Bachelor of Arts in Industrial Design
Je nach Fachhochschule gelten unterschiedliche Zulassungsbedingungen.
Nachdiplomstufe
Angebote von Fachhochschulen, zum Beispiel:
- CAS Sustainability Management in Textiles
- CAS Design Thinking
- MAS in Fashion Innovation
Berufsverhältnisse
Fashion Spezialistinnen und Fashion Spezialisten arbeiten in Ateliers oder Abteilungen der Entwicklung, Qualitätssicherung oder des Einkaufs. Die Berufsleute stehen in Kontakt mit Lieferanten, Produzentinnen und anderen Fachleuten aus der Branche.
Fashion Spezialistinnen und Fashion Spezialisten arbeiten in Modeateliers, in Abteilungen für Einkauf oder Qualitätssicherung im Detailhandel oder der Entwicklungsabteilung der Bekleidungsindustrie. Die Ausbildung bietet eine gute Grundlage für einen Einstieg in die Modebranche oder für eine entsprechende Weiterbildung.
Weitere Informationen
Adressen
IBBG Interessengemeinschaft Berufsbildung Bekleidungsgestalter/in
Aarauerstr. 30
4601 Olten
Tel.: +41 62 311 83 62
URL: https://www.ibbg.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation