Zahnprothetiker/in
Kategorien
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Gesundheit
- Branchen
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Medizintechnik
- Swissdoc
-
0.723.28.1
Aktualisiert 17.11.2023
Tätigkeiten
Zahnprothetikerinnen und Zahnprothetiker sind berechtigt, unabhängig von Zahnärzten für Patientinnen abnehmbaren Zahnersatz (Zahnprothesen) verschiedenster Art herzustellen. Sie können sämtliche Arbeitsschritte selbständig durchführen, von der Planung der Prothese, zur Abformung, Herstellung, Anpassung bis zur Nachsorge. Sie beraten Patientinnen kompetent und besuchen sie bei Bedarf auch zu Hause, im Heim oder Spital.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Kantonales Diplom
- 4 Semester berufsbegleitend (Mindestens 330 Lektionen)
- Inhalt: Anatomie, Physiologie, Histologie, Pathologie, Hygiene, Erste Hilfe, Total- und Teilprothetik
- Zahnprothetiker verpflichten sich jährlich 40 Weiterbildungsstunden zu besuchen
Voraussetzungen
Anforderungen
- abgeschlossene Ausbildung zum/zur Zahntechniker/in und mindestens 8 Jahre Berufserfahrung
- fundiertes Fachwissen
- manuelles Geschick und Sorgfalt
- sicheres Farb- und Formgefühl
- einfühlsamer Umgang mit Menschen.
Bemerkungen
- Um eine zahnprothetische Praxis eröffnen und führen zu dürfen, braucht es eine Bewilligung der zuständigen kantonalen Gesundheitsdirektion.
- Zurzeit ist kein Ausbildungsgang geplant
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerischer Zahnprothetiker Verband
SZPV
Leimbachstrasse 119
8041 Zürich
URL: https://szpv.ch
E-Mail: