Kapitän/in
Kapitäninnen und Kapitäne sind für den sicheren Transport von Personen auf schweizerischen Binnen- und Grenzgewässern verantwortlich. Sie bedienen die Steuerungsanlagen, Motoren und Getriebe, führen die Mannschaft und arbeiten bei der Organisation des Schiffsbetriebes mit.
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Wasser
- Swissdoc
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0.635.4.0
Aktualisiert 21.02.2017
Tätigkeiten
Kapitäninnen befinden sich meistens auf der Kommandobrücke eines Schiffes und bedienen die Steuerungsanlage, Motoren und zum Teil auch Getriebe. Nautische Instrumente wie Kompass, Radar, GPS, aber auch Stoppuhr, Drehzahlmesser und Spezialkarten helfen ihnen, den Kurs zu halten. Aufmerksam beobachten sie das Geschehen im Fahrwasser. Bei Gefahr benutzen sie das Schiffshorn oder - je nach Situation - Scheinwerfer, Lautsprecher und Schiffsfunk. Bei Bedarf ordern sie weitere Mitglieder der Schiffsmannschaft.
Kapitäne führen Schiffsfahrten mit Gästen durch. Hochsaison ist im Sommer, allerdings werden zunehmend auch im Winter Fahrten angeboten. Dabei halten sie sich streng an vorgegebene Schiffskurse, Fahrstrassen und Fahrpläne. Schiffe privater Betriebe unternehmen in der Regel nur bei Bedarf Ausflugsfahrten.
Als Vorgesetzte führen Kapitäninnen die Schiffsmannschaft. Zusammen mit dem nautischen Personal treffen sie alle Vorkehrungen, damit die Fahrgäste sicher ein- und aussteigen können. An Bord sorgen sie für das Einhalten der Sicherheitsvorschriften. Bei Notfällen ergreifen sie Massnahmen, geben Anweisungen oder leisten Erste Hilfe. Sie informieren über das Schiff und das befahrene Gewässer, die Umgebung sowie die Fahrpläne und Anschlüsse. Teilweise sind sie auch Ansprechpersonen für fremdsprachige Fahrgäste.
Die An- und Ablegemanöver verlangen von Kapitänen besondere Konzentration. Aber auch während der Fahrt sind Aufmerksamkeit, Wissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl gefragt. Sie müssen immer den Überblick behalten, weil andere Schiffe sowie Wassersportler wie Windsurfer oder Schwimmerinnen ihren Weg kreuzen oder Wellengang und Wind die Fahrt erschweren können.
Im Winter arbeiten Kapitäninnen meist in der Schiffswerft am Unterhalt der Schiffe mit. Für die Reederei erledigen sie während dieser Zeit auch administrative und repräsentative Aufgaben.
Ausbildung
Grundlage
Bundesgesetz über die Binnenschifffahrt vom 3.10.1975; Schiffbauverordnung vom 14.3.1994 und Änderung vom 23.4.2007
Ausbildungsmöglichkeiten
Schweizerische Schifffahrtsgesellschaften bilden nautisches Personal für Führungspositionen auf schweizerischen Seen und Grenzgewässern aus.
Dauer
Die Ausbildung beansprucht insgesamt 4 bis 12 Jahre
Gliederung der Ausbildung:
In der Regel wird die betriebliche Ausbildung in folgenden Schritten durchlaufen:- Leichtmatrose/-matrosin
- Matrose/Matrosin
- Maschinist/in
- Kassier/in
- Schiffsführer/in
- Theoretische und praktische Ausbildung am Arbeitsplatz gemäss den eidg. Vorschriften und denjenigen des Schifffahrtsunternehmens
- Die Fahrpraxis als Schiffsführer/in muss auf einem Schiff der zu prüfenden Kategorie und auf dem für den Ausweis bescheinigten Gewässer erfolgen
- Abschluss der theoretischen und praktischen Prüfung nach eidg. Verordnung
Abschluss
Eidg. Ausweis der entsprechenden Kategorie im Fahrgastverkehr "Kapitän/in" oder "Schiffsführer/in"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Abschluss einer beruflichen Grundbildung in einem Beruf der Mechanik, der Elektroinstallation oder Elektrotechnik, als Maler/in, Spengler/in, Schreiner/in oder Kaufmann/-frau
- positive medizinische Eignungsabklärung
- erfolgreiche Tätigkeit als Matrose/Matrosin, später als Kassier/in und Maschinist/in
- Mindestalter: 21 Jahre
Die Bedingungen eidg. konzessionierter und privater Unternehmungen sind unterschiedlich. Die Schifffahrtsgesellschaften erteilen Auskunft. In der Regel gilt:
Anforderungen
- Zuverlässigkeit
- freundliches Auftreten
- physische und psychische Belastbarkeit
- technisches Verständnis
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- Teamfähigkeit
- Dienstleistungsbewusstsein
Weiterbildung
Höherstufung eines Schiffsführerausweises
Auf ein grösseres Schiff oder auf ein Schiff mit einer anderen Antriebsart (Ruderpropeller, Voith-Schneider-Antrieb, Jetantrieb, Dampfschiff)
Spezialisierung
Aufgaben im Marketing der Reederei nach entsprechender Ausbildung
Weiterbildungen im Ausland
Lehrgänge und Fortbildungen auf dem Schulschiff "Rhein" in Duisburg (D) sowie weitere Ausbildungen als technische/r oder nautische/r Schiffsoffizier/in in der zivilen Seefahrt an staatlichen Seefahrtschulen in Deutschland, England oder Italien
Fachhochschule
Bachelor of Science (FH) in Seeverkehr, Nautik und Logistik an den Fachhochschulen Flensburg, Rostock, Oldenburg/Ostfriesland/Wilhelmshaven usw. in Deutschland
Berufsverhältnisse
Kapitäne und Kapitäninnen respektive Schiffsführer/innen führen ein Schiff auf schweizerischen Binnen- und Grenzgewässern. Im Steuerhaus arbeiten sie meistens allein. Im Fahrgastverkehr sind die Arbeitszeiten im Sommer lang und unregelmässig (inkl. Wochenenddienste). Während der Winterzeit herrschen regelmässige Arbeitszeiten (5-Tage-Woche), und die im Sommer zu viel geleistete Arbeitszeit kann kompensiert werden. Nur ca. ein Drittel der als Matrosen und Matrosinnen, Maschinistinnen und Maschinisten oder an der Kasse angestellten Personen können später eine Ausbildung absolvieren und eine Anstellung als Kapitän/in erhalten. Die Berufskenntnisse werden alle fünf Jahre geprüft.
Weitere Informationen
Adressen
Verband Schweiz. Schifffahrtsunternehmungen VSSU
Mythenquai 333
8038 Zürich
Tel.: 043 243 16 57
Fax: 043 243 16 58
URL: http://www.vssu.ch
E-Mail: