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Sprengberechtigte/r

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bau

Branchen

Bau - Planung, Hoch- und Tiefbau

Swissdoc

0.430.53.0

Aktualisiert 08.03.2024

Tätigkeiten

Sprengberechtigte planen und führen verschiedene Sprengungen aus: Im Tunnel- und Strassenbau, aber auch in der Waldwirtschaft, bei der Polizei oder Armee. 

Das Sprengstoffgesetz (SprstG) hält fest, dass Sprengladungen und gewisse pyrotechnische Gegenstände nur von Personen oder unter der Aufsicht von Personen vorbereitet und gezündet werden dürfen, die einen Spreng- respektive Verwendungsausweis besitzen.

Ausbildung

Erforderliche/r Ausbildungsweg/e

  • Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel

Die Sprengstoffverordnung (SprstV) regelt die Trägerschaften sowie verschiedene Berechtigungen für die Ausführung von Sprengarbeiten und die Verwendung pyrotechnischer Gegenstände. Zurzeit existieren 13 Berechtigungen.

Informationen zu Kursen und den verschiedenen Sprengberechtigungen (A, B, C, Grosslochsprengungen (GR), Metallsprengungen (ME), Vernichtung von unbrauchbar gewordenen Sprengmitteln zu Sprengzwecken (VE)) sind auf der Website des Sprengverbandes abrufbar.

 

Zielgruppe:

Für Facharbeiter, Bauvorarbeiter, Baupoliere mit Verantwortungsbewusstsein, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und über praktische Erfahrung auf Arbeitsstellen des Bauwesens oder der Gewinnung von Gesteinen und Mineralien verfügen.

  • Mündig
  • Zuverlässigkeitsbescheinigung

Voraussetzungen

Anforderungen

  • hohes Verantwortungsbewusstsein
  • sorgfältige Arbeitsweise
  • physische und psychische Belastbarkeit
  • hohes Risikobewusstsein

 

 

Weiterbildung

Weitere Informationen

Adressen

Campus Sursee
Bildungszentrum Bau AG
Postfach 487
6210 Sursee
Tel.: 041 926 26 26
URL: https://www.campus-sursee.ch/
E-Mail:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation SBFI
Effingerstrasse 27
3003 Bern
Tel.: 031 322 21 29
URL: https://www.sbfi.admin.ch/sbfi/de/home/bildung.html

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