Schadeninspektor/in
- Bildungstypen
-
Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
-
Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
-
Banken, Versicherungen - Versicherungen
- Swissdoc
-
0.615.23.0
Aktualisiert 19.10.2023
Tätigkeiten
Schadeninspektorinnen und Schadeninspektoren bearbeiten komplexe Schadenfälle. Sie klären Sachverhalte sowie Ursachen und bestimmen den Deckungsumfang von Schäden. Sie verhandeln mit Anspruchsstellenden, Anwältinnen und Anwälten sowie mit anderen Versicherungsgesellschaften. Sie verfügen über spezifisches Fachwissen (z. B. bei Fahrzeugversicherung vertiefte Kenntnisse über Fahrzeuge). Sie nehmen Abklärungen vor Ort vor und finden im Kontakt mit den Geschädigten die richtigen Worte. Zum Aufgabenbereich gehören auch das Schreiben von Berichten und das Einleiten der für die Erledigung des Schadenfalls nötigen Schritte.
Ausbildung
Übliche/r Ausbildungsweg/e
- Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Vorzugsweise Kauffrau/Kaufmann Privatversicherungen oder dem Fachgebiet entsprechende berufliche Grundbildung (z.B. in der Autobranche oder Baugewerbe), und Erfahrung in der Versicherungsbranche, ev. Weiterbildung als Versicherungsfachmann / -fachfrau BP oder Versicherungswirtschafter/in HF o.ä. Für die Tätigkeit als Schadenexperte/in für spezifische Schadenfälle wird eine entsprechende Ausbildung oder Berufspraxis vorausgesetzt. Für eine Tätigkeit als Fahrzeugexperte/-expertin im Aussendienst wird eine Weiterbildung vorausgesetzt (z.B. Automobildiagnostiker/in oder Carrosserie-Werkstattleiter/in).
Voraussetzungen
Anforderungen
Einfühlungsvermögen bezüglich der Situation des Geschädigten. Verhandlunsgeschick und Entscheidungsfreude.