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Helikopter-Berufspilot/in

Helikopter-Berufspiloten und -pilotinnen stehen im Dienst von privaten und kommerziellen Unternehmungen für Lufttransporte per Helikopter. Sie führen vor allem Rettungs-, Transport- und Versorgungsflüge durch.

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Luft

Swissdoc

0.634.14.0

Aktualisiert 24.10.2017

Tätigkeiten

Helikopter-Berufspiloten tätigen Flüge mit Personentransporten wie zum Beispiel Rundflüge sowie Geschäfts- und Taxiflüge im In- und Ausland. Ausserdem sind sie für Foto- und Überführungsflüge im technischen Dienst zuständig.

Helikopter-Berufspilotinnen fliegen Transportlasten unterschiedlicher Art wie Baumaterialien, Silos, Autos, Wohnbaracken, Holz, aber auch Vieh sowie komplette Bergbahn- und Skiliftanlagen. Sie versetzen auch Klimaanlagen in Neubauten und verlegen Druckleitungen. Besonders anspruchsvoll sind Montageeinsätze, bei denen Masten für Hochspannungsleitungen, Grossantennenanlagen oder Hochkamine montiert werden. Ein solcher Einsatz kann bis zu sieben Stunden dauern und erfordert höchste Konzentration, da das Ladegut oft zentimetergenau platziert werden muss.

Pro Tag müssen Helikopter-Berufspiloten bis zu 160 Rotationen erbringen. Jede Rotation besteht aus dem Aufnehmen der Last, dem Fliegen zum Abladeplatz und dem Ablegen. Die Berufsleute passen auf, dass sie die Fluglage immer stabil halten und die Fracht nicht ins Schwingen gerät. Ausserdem müssen sie aus Kostengründen darauf achten, dass jede Rotation so kurz wie möglich geflogen wird.

Ein weiterer Einsatzbereich von Helikopter-Berufspilotinnen ist die Rettung und Bergung von Verunfallten an unzugänglichen Stellen. Diese Aufträge finden zum Teil unter schwierigen Bedingungen, wie etwa bei schlechtem Wetter und im Hochgebirge statt, was von den Berufsleuten eine hohe Konzentration und Koordinationsfähigkeit erfordert.

Mit entsprechenden Weiterbildungen können Helikopter-Berufspiloten Einsätze im In- und Ausland ausführen. Dazu gehören zum Beispiel Holztransporte, Sprüheinsätze über Pflanzungen, geologische Messungen und die Versorgung von Ölbohrinseln im Meer.

Alle Aufträge bzw. Flüge werden auch von nebenberuflich tätigen Helikopter-Berufspilotinnen durchgeführt, die damit die erforderliche Zahl von Flugstunden und das dazu notwendige Wissen für eine Vollzeitanstellung erwerben.

Ausbildung

Grundlage

EU Air Crew Regulation (Part-FCL)

Ausbildungsmöglichkeiten

Bei anerkannten Schweizer Flugschulen

Praktische Ausbildung

Nach Erwerb der Privatpilotenlizenz erfolgt die Schulung ge­mäss Richtlinien des Bundes:

  • 185 Flugstunden inkl. 50 Stunden als verantwortlicher Pilot; ­davon 10 Stunden Überlandflug als verantwortlicher Pilot inkl. ein Navigationsflug von mind. 100 Nautical Miles mit Anflug auf zwei verschiedene, kontrollierte Flugplätze
  • 10 Stunden Instrumentenflug
  • 5 Stunden Nachtflug
  • theoret. und prakt. Prüfung
  • andere Ausbildungsgänge: integrierte Ausbildung (135 Stunden nach einem vom BAZL genehmigten Kurs und Theorie­prüfungen)

Dauer

Ca. 2 Jahre, berufsbegleitend

Fächer

Meteorologie, Navigation, menschliches Leistungsvermögen, Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistungen und Flugplanung, Not- und Betriebsverfahren, Grundlagen des Fluges, Masse und Schwerpunktlage, Sichtflugregeln-Kommunikation

Abschluss

„Helikopter-Berufspilot/in“ mit Berufspilotenlizenz des BAZL

Voraussetzungen

Vorbildung

  • Lizenz als Privat-Helikopterpilot/in mit mind. 155 Flugstunden, davon 50 Stunden als verantwortliche/r Pilot/in
  • theoretische Ausbildung auf CPL-Stufe in den Fächern Meteorologie, Navigation, menschliches Leistungsvermögen, Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnisse, Flugleistungen und Flugplanung, Not- und Betriebsverfahren, Grundlagen des Fluges, Masse und Schwerpunktlage, Sichtflugregeln-Kommunika­tion
  • Ausweiserweiterung über Radiotelefonie und Language Proficiency Requirements (LPR) of ICAO.
  • Mindestalter: 18 Jahre
  • medizinische Untersuchung Klasse 1 durch eine/n Vertrauensarzt/-ärztin des Bundesamtes für Zivilluftfahrt BAZL
  • Auszug aus dem Zentralstraf­register sowie für Ausländer/innen zusätzlich polizeiliches Führungszeugnis des Heimatstaates Empfehlung: Die Ausbildung sollte möglichst erst nach Abschluss einer beruflichen Grundbildung beginnen

Anforderungen

  • gutes räumliches Vorstellungsvermögen
  • technische Kenntnisse
  • Belastbarkeit
  • gutes Sehvermögen
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten

Weiterbildung

Aufrechterhaltung der Lizenz

Die Gültigkeitsdauer der in der Lizenz eingetragenen Typenberechtigung beträgt 12 Monate.

Für die Aufrechterhaltung des Ausweises ist eine fliegerärztliche Untersuchung zu absolvieren und eine jährliche Flugprüfung mit Experte/Expertin zu bestehen.

Zusatzausbildungen

Umschulungen auf andere Helikoptermuster, Gebirgslandungen, Nacht- und Instrumentenflug, Lastentransport (Aerial Work), Spezialausbildungen wie z. B. für Rettungs-, Sprüh- sowie Abflüge bei Boden- oder Hochnebel (HDF)

Fluglehrer/in

  • Fluglehrer/in für Helikopter
  • Instrumentenfluglehrer/in
  • Fluglehrer/in für Landungen im Gebirge

Prüfungsexperte/-expertin für Helikopter

 

 

Berufsverhältnisse

Anstellungsmöglichkeiten für Helikopter-Berufspiloten/-pilotinnen bieten sich in privaten Luftverkehrsunternehmen, sind aber schwierig zu erhalten. Bis zu einer Anstellung sind mind. 500 bis 600 Flugstunden zu absolvieren, für Flüge in Spezialsparten werden 1500 bis 2000 Flugstunden gefordert. Die Rettungsflugwacht Rega zum Beispiel verlangt zusätzlich zur Helikopter-Berufspiloten-Lizenz 2000 Flugstunden (davon 1000 auf Turbinenhelikopter) sowie Gebirgs­flugerfahrung und eine Zusatzausbildung für Nachtflüge. Die Arbeitszeit ist unregelmässig und vom Wetter und der Jahreszeit abhängig. Das Salär ist, gemessen an den hohen Ausbildungskosten, eher bescheiden.

Weitere Informationen

Adressen

Aero-Club der Schweiz
Lidostr. 5
6006 Luzern
Tel.: +41 41 375 01 01
URL: http://www.aeroclub.ch
E-Mail:
E-Mail:

AEROSUISSE Dachverband der schweizerischen Luft- und Raumfahrt
Kapellenstrasse 14
Postfach
3001 Bern
Tel.: +41 58 796 98 90
URL: http://www.aerosuisse.ch
URL: http://www.aerosuisse.ch/index.php/berufe-der-luftfahrt-202.html
E-Mail:

Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL
Sektion Flugpersonal - Lizenzenadministration
Mühlestrasse 2
3063 Ittigen
Tel.: +41 58 463 54 56
URL: http://www.bazl.admin.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch