Fahrlehrer/in BP
Fahrlehrer/innen vermitteln Fahrschülern und Fahrschülerinnen verschiedener Altersgruppen das nötige Wissen und Können, damit diese ein Auto im Strassenverkehr korrekt lenken und die Führerprüfung absolvieren können.
- Bildungstypen
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Weiterbildungsberuf
- Berufsfelder
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
- Branchen
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Auto - Strasse - Unterricht auf Tertiärstufe, Erwachsenenbildung, Kurswesen - Zweirad
- Swissdoc
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0.631.7.0
Aktualisiert 25.04.2017
Tätigkeiten
Im theoretischen Fahrunterricht lehren Fahrlehrerinnen die Schülerinnen, wie sie sich im Strassenverkehr richtig verhalten. Sie gestalten abwechslungsreiche Lektionen und bieten den Lernenden eine hochwertige Ausbildung. Sie unterrichten die Schülerinnen in den Regeln des Strassenverkehrs, informieren sie über die Folgen von verkehrswidrigem Handeln sowie über die Gefahren durch Alkohol, Drogen und Medikamente, schulen sie in Beobachtungs- und Orientierungstechniken sowie lebensrettenden Sofortmassnahmen und dem richtigen Verhalten bei Unfällen. Ausserdem vermitteln sie Wissen in Automobiltechnik, Physik, Unfallanalytik und Strassenverkehrsrecht.
Im praktischen Fahrunterricht auf der Strasse zeigen Fahrlehrer den Schülern, wie sie das Fahrzeug bedienen und lenken müssen und ihre Fahrweise den Verkehrsströmen anpassen können. In der Regel werden diese Grundfertigkeiten zuerst auf verkehrsarmen Nebenstrassen erlangt, worauf während der nachfolgenden Fahrstunden der Schwierigkeitsgrad kontinuierlich gesteigert wird. Dabei ist es wichtig, dass sie die unterschiedlichen Altersstufen und Lernvoraussetzungen der Schüler berücksichtigen. Sie vermitteln ihren Fahrschülern ausserdem eine vorausschauende Fahrweise, schulen sie in der Wahrnehmung des Strassenverkehrs und zeigen ihnen, wie sie umweltbewusster und sicherer fahren können.
Der individuelle, praktische Unterricht setzt bei den Fahrlehrerinnen pädagogische Qualifikationen, Geduld und konsequente Lernzielorientierung voraus. Durch Sachkenntnis, kompetente Präsentation der Lerninhalte und sicheres Auftreten wirken sie überzeugend, seriös und vertrauenswürdig. Damit sie rechtzeitig auf Gefahrensituationen aufmerksam machen oder aufbauende Kritik anbringen können, benötigen sie eine gewandte Ausdrucksweise. Sie verfügen weiter über psychologisches Einfühlungsvermögen und bewahren in heiklen Verkehrssituationen die Ruhe. Sobald die Schülerinnen die nötigen Kenntnisse und eine gewisse Erfahrung im Strassenverkehr besitzen, melden die Fahrlehrerinnen sie zur Führerprüfung an und begleiten sie zum Test.
Während der Zeit ausserhalb der Fahrstunden erledigen Fahrlehrer administrative Arbeiten wie Korrespondenz, Terminkoordination, Buchhaltung sowie Steuer-, Versicherungs- und Rechtsangelegenheiten.
Ausbildung
Grundlage
Eidg. genehmigte Prüfungsordnung vom 29.8.2007
Prüfungsvorbereitung
Die für die Prüfung erforderlichen Qualifikationen werden in Modulen erworben. Prüfungsordnung und Wegleitung sind beim Schweiz. Fahrlehrer Verband SFV erhältlich. Die kantonalen Strassenverkehrsämter asa erteilen Auskunft über die Umsetzung der Fahrlehrerverordnung (FV) in ihrem Kanton.
Bildungsangebote
Der SFV erteilt Auskunft über die Anbieter von Vorbereitungskursen.
Dauer
Vollzeit ca. 1 Jahr; berufsbegleitend ca. 1½ bis 2 Jahre
Geprüfte Module
Fahrlektionen, Theorielektionen und Nachweis folgender Modulabschlüsse:
- B 1: Lernprozesse
- B 2: Kommunikation und Lernatmosphäre
- B 3: Rechtliche Grundlagen, Lernveranstaltungen planen und durchführen
- B 4: Automobiltechnik und Physik, Ausbildungsplanung
- B 5: Verkehrssinnbildung
- B 6: Verhalten im Verkehr, Ausbildungsplanung des praktischen Fahrunterrichts
- B 7: Ausbildungspraktikum
Abschluss
"Fahrlehrer/in mit eidg. Fachausweis"
Voraussetzungen
Vorbildung
- abgeschlossene 3-jährige berufliche Grundbildung oder ein von der QS-Kommission als gleichwertig erachteter Ausweis
- 2 Jahre Berufspraxis
- im Besitz des unbefristeten Führerausweises Kat. B seit mindestens 3 Jahren
- Berechtigung zum berufsmässigen Personentransport (BPT)
- Nachweis der erforderlichen Modulabschlüsse bzw. Gleichwertigkeitsbestätigungen
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
Weiterbildung
Kurse
Angebote der durch die QSK anerkannten Modulanbieter. Eine permanente Weiterbildung ist obligatorisch (innerhalb von 5 Jahren mindestens 5 Tage)
Zusatzqualifikationen
- Motorradfahrlehrer/in (Modulabschluss A)
- Lastwagenfahrlehrer/in (Modulabschluss C)
Berufsverhältnisse
Angehende Fahrlehrer/innen müssen den eidg. Fachausweis erwerben, damit sie von den kantonalen Behörden die Fahrlehrbewilligung erhalten und ihren Beruf ausüben können. Fahrlehrer/innen führen häufig eine eigene Fahrschule. Sie können auch Funktionen als Instruktorinnen, Moderatoren oder Fahrberater/innen übernehmen. Sie arbeiten unregelmässig, weil die Fahrstunden oft ausserhalb der üblichen Arbeitszeiten stattfinden. Die Konkurrenzsituation in dieser Branche ist gross und verlangt grossen Einsatz und Flexibilität. Fahrlehrer/innen müssen sich regelmässig einer vertrauensärztlichen Untersuchung unterziehen.
Weitere Informationen
Adressen
L-drive Schweiz
Effingerstr. 8
8150
3001 Bern
Tel.: +41 31 812 20 10
URL: http://www.fahrlehrerverband.ch
E-Mail:
asa Vereinigung der Strassenverkehrsämter
Thunstrasse 9
Postfach
3005 Bern
Tel.: +41 31 350 83 83
URL: http://www.asa.ch
E-Mail:
Gesetzliche Grundlagen
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Offizielle Dokumente des SBFI
Verordnung, Prüfungsordnung oder Rahmenlehrplan des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation
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