Hafenmeister/in
Kategorien
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Berufsfunktion / Spezialisierung
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Verkehr, Logistik, Sicherheit
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Wasser
- Swissdoc
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0.635.7.0
Aktualisiert 09.08.2024
Tätigkeiten
Hafenmeister und Hafenmeisterinnen sind zuständig für die gesamte Organisation und Überwachung eines Hafenbetriebes. Neben der Verkehrssicherheit im Wasserbereich organisieren sie auch die Fahrzeugbewegungen auf den trockenen Verkehrswegen des Hafengebietes.
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Hafenanlagen der Binnen-/Hochseeschifffahrt
- Beim Ein- und Auslaufen von Schiffen auf die schiffsverkehrstechnische Sicherheit im Hafengebiet achten
- Schiffsführern und -führerinnen, Liegeplätze für ihre Schiffe zuweisen
- Beim Umschlag von gefährlichen Gütern für die notwendigen Sicherheitsmassnahmen sorgen
- Die Einhaltung der Verwaltungsrichtlinien kontrollieren
- Im Kontakt stehen mit Hafenarbeitern und -arbeiterinnen, Schiffsführern und -führerinnen sowie evtl. mit Schleusenmitarbeitenden, Lotsendienst, Polizei und Zoll
- Wartungs- und Reparaturarbeiten im Hafenbereich in Auftrag geben
Hafenanlagen im Freizeitbereich
- Bootsplätze vergeben an Kunden und Kundinnen "fester" Plätze sowie an Gäste
- Besitzer und Besitzerinnen beim Ein- und Auswassern ihrer Boote unterstützen, die Krananlagen bedienen und bei der korrekten Befestigung der diversen Wasserfahrzeuge helfen
- Je nach Organisation gehört zum weiteren Aufgabengebiet: Wartelisten führen, Rechnungen stellen an Liegeplatzmieter/innen, in Kommissionen mit Bezug zum Hafen mitarbeiten
Ausbildung
In der Regel Ausbildung und Erfahrung als Schiffsführer/in sowie interne Ausbildung des Schiffsbetriebs.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Organisations- und Planungsgeschick
- Kommunikationsfähigkeit
- selbstständige Arbeitsweise
Bemerkungen
Hafenmeister/innen von Hafenanlagen im Freizeitbereich erfüllen ihre Aufgabe häufig im Nebenamt, z.B. im Auftrag einer Bootshafengenossenschaft oder Gemeinde.