Gerichtspräsident/in
Kategorien
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
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Rechtspflege
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0.623.12.0
Aktualisiert 03.09.2024
Tätigkeiten
Gerichtspräsidentinnen und Gerichtspräsidenten bereiten die Geschäfte des Gerichts vor und leiten diese. Sie führen die Mitarbeitenden der Abteilungen, der Kommissionen und der Kanzlei. Sie verteten das Gericht nach aussen. Je nach Gericht gehören auch gerichtsspezifische Aufgaben und die Funktion als Aufsichtsbehörde dazu.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Nebst der fundierten juristischen Ausbildungen und Arbeitserfahrung am Gericht ist die Funktion eines Gerichtspräsidenten / einer Gerichtspräsidentin u.a. von der Parteizugehörigkeit abhängig.
Voraussetzungen
Anforderungen
- Verhandlungsgeschick
- Führungs- und Sozialkompetenzen
- ethisches Handeln
- ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein