Hausarzt/-ärztin
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Gesundheit
- Branchen
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.8.0
Aktualisiert 24.10.2017
Tätigkeiten
Hausärzte und -ärztinnen sind für den einzelnen Patienten normalerweise die erste medizinische Kontaktperson und "Anlaufstelle" bei gesundheitlichen Problemen.
Aufbauend auf ihrer Vertrautheit mit der Vorgeschichte, der familiären, beruflichen und sozialen Situation, der physischen und psychischen Befindlichkeit ihrer Patienten, sind sie Begleiter und Vertrauenspersonen der einzelnen Patienten und ihrer Familien in allen gesundheitlichen Bereichen.
Von ihrere eigenen Praxis aus koordinieren und lenken sie die allfällige Inanspruchnahme weiterer ärztlicher Spezialisten und Spezialistinnen und vermitteln somit zu den übrigen Leistungserbringern im medizinischen und sozialen Bereich (Pflegedienste, Krankenhäuser, Apotheken, Selbsthilfegruppen usw.).
Sie gewährleisten einen offenen und unbegrenzten Zugang für die gesamte Bevölkerung und für alle Gesundheitsprobleme - unabhängig von Alter, Geschlecht oder anderen Merkmalen der betroffenen Person. Sie übernehmen wesentliche Aufgaben der Prävention und Gesundheitsförderung; der Kern des hausärztlichen Versorgungsauftrages stellt damit die krankheitsübergreifende Sicherstellung der medizinischen Basisversorgung im Regel- und Notfall für die gesamte Bevölkerung dar.
Bei den Hausärzten und Hausärztinnen handelt es sich meist um Fachärzte und -ärztinnen für Allgemeine Innere Medizin oder um praktische Ärzte und Ärztinnen.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
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