Facharzt/-ärztin für Rechtsmedizin
- Bildungstypen
-
Hochschulberuf
- Berufsfelder
-
Gesundheit
- Branchen
-
Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
-
0.724.10.22
Aktualisiert 14.12.2021
Tätigkeiten
Die Rechtsmedizin beschäftigt sich mit Fragen aus der straf-, zivil- und versicherungsrechtlichen Praxis, die nur mit Hilfe wissenschaftlicher Methoden (Medizin, Chemie, Biologie) beantwortet werden können.
So klären Fachärzte und Fachärztinnen für Rechtsmedizin (Forensische Medizin) aussergewöhnliche Todesfälle ab, bei denen ein Delikt nicht zum Voraus ausgeschlossen werden kann. Sie untersuchen z.B. Menschen nach Körperverletzungen und Sexualdelikten; sie führen DNA-Analysen durch. Sie beraten Untersuchungsbehörden, Betroffene und Angehörige in Zusammenhang mit aussergewöhnlichen Todesfällen oder Delikten.
Während einer Obduktion wird der Fall laufend besprochen und anschliessend werden die gemachten Befunde zu einem Bericht zusammen getragen und erste Vermutungen über die Todesursache angestellt. Die Arbeit am Obduktionstisch setzt manuelles Geschick voraus. Kriminalistischer Spürsinn und Teamfähigkeit sind gefragt, wenn Todesfälle aufgeklärt werden sollen. Bei Ärztefehlern führen Rechtsmediziner Aktengutachten durch.
Sie erstellen auch Gutachten zur Fahreignung und Fahrfähigkeit; auffälligen oder fehlbaren Verkehrsteilnehmern entnehmen sie Blutproben zur Untersuchung.
Fachärzte und Fachärztinnen für Rechtsmedizin arbeiten eng mit der Polizei und der Bezirksanwaltschaft zusammen; vor Gericht treten sie als Experten auf.
Auch in Forschung und Lehre sind Fachärzte und Fachärztinnen für Rechtsmedizin tätig.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Weitere Informationen
Adressen
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung c/o FMH
Elfenstr. 18
Postfach
3000 Bern 16
Tel.: +41 31 503 06 00
URL: https://www.siwf.ch
E-Mail:
Links
Schweizerische Gesellschaft für Rechtsmedizin SGRMInstitut für Rechtsmedizin der Universität (IRM) Zürich-Irchel
Studiengebiet Medizin
Informationen in anderen Sprachen