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Vertrauensarzt/-ärztin

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Hochschulberuf

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Gesundheit

Branchen

Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen - Banken, Versicherungen - Gesundheit - Versicherungen

Swissdoc

0.724.8.0

Aktualisiert 24.08.2020

Tätigkeiten

Vertrauensärztinnen (Versicherungsärzte) sind von einer Versicherung angestellt oder für diese tätig. Sie beraten Kranken-, Renten-, IV- und andere Versicherungen in Fachfragen wie Wirksamkeit, Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit medizinischer Leistungen sowie Vergütung, Tarifanwendung und Leistungspflicht der Versicherung. Sie verfügen über gute Kenntnisse des Krankenversicherungsgesetzes, des Handbuchs der Schweizerischen Krankenversicherung, des Manuals der Schweizer Vertrauensärzte sowie des Datenschutzes.  
Sie beschaffen sich von den Leistungserbringern, z.B. den Fachärzten und Hausärztinnen, die notwendigen Angaben wie Informationen aus der Krankengeschichte, Austrittsberichte, Operationsberichte und Arbeitsunfähigkeitszeugnisse. Sie begutachten diese und klären offene Fragen evtl. in einer zusätzlichen Untersuchung. Sie erstellen eine fundierte Diagnose und bereiten die Entscheidungen der Versicherungen für Leistungen wie Renten, Spitalbehandlungen oder bestimmte Heil- und Therapiemassnahmen vor.

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

Das Fähigkeitsprogramm zur Erlangung des Fähigkeitsausweises «Vertrauensarzt» umfasst 5 Module zu je 2 ½ Tagen. Voraussetzung sind ein Eidgenössisches oder anerkanntes ausländisches Arztdiplom.

Weitere Informationen

berufsberatung.ch