Facharzt/-ärztin für Radiologie
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Hochschulberuf
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Gesundheit
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Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen
- Swissdoc
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0.724.10.1
Aktualisiert 23.03.2018
Tätigkeiten
Radiologinnen und Radiologen machen bei Verdacht auf eine Krankheit oder nach einem Unfall Bilder vom Innern der betroffenen Menschen. Anhand der angefertigten Aufnahmen stellen sie die Diagnose und unterstützen die behandelnden Ärzte bei der Wahl der Therapie. Radiologen und Radiologinnen greifen aber auch ein: bildgesteuert und minimalinvasiv für die Entnahmen von Gewebe oder zur Behandlung von Gefässerkrankungen. Den Fachärzten der Radiologie stehen die unterschiedlichsten bildgebenden Verfahren zur Verfügung, die sich in zwei grundsätzliche Gruppen unterteilen lassen: Diejenigen, die mit Röntgenstrahlen arbeiten und diejenigen, welche auch ohne ionisierende Strahlung funktionieren wie z.B. die Magnetresonanztomographie. Sind die Bilder angefertigt worden, werden diese von den Radiologen beurteilt.
Ausbildung
Erforderliche/r Ausbildungsweg/e
- Master Universitäre Hochschule
Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis. Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abschliesst: Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt (bzw. die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin) ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Weitere Informationen
Adressen
SIWF Schweizerisches Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung c/o FMH
Elfenstr. 18
Postfach
3000 Bern 16
Tel.: +41 31 503 06 00
URL: https://www.siwf.ch
E-Mail:
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Schweizerische Gesellschaft für RadiologieStudiengebiet Medizin
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