Gebärdensprachdolmetscher/in FH
Gebärdensprachdolmetscher/innen (Bachelor of Arts) übersetzen in unterschiedlichsten Situationen von Lautsprache in Gebärdensprache und umgekehrt. Damit leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Integration von gehörlosen und hörbehinderten Menschen.
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Kultur, Medien - Bildung, Soziales
- Branchen
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Medien, Information, Film - Übersetzen, Dolmetschen
- Swissdoc
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0.811.17.0
Aktualisiert 14.03.2019
Tätigkeiten
Wo gehörlose und schwerhörige Menschen mit hörenden Menschen zusammentreffen, kommt es in der Regel zu Verständigungsschwierigkeiten. Gebärdensprachdolmetscher/innen überbrücken diese Probleme durch ein sinngetreues und klientenbezogenes Dolmetschen. Sie werden in allen Kommunikationssituationen eingesetzt: bei Aus- und Weiterbildungen, bei medizinischen Konsultationen, vor Gericht, am Arbeitsplatz, an Elternabenden, Vorträgen, Konferenzen und kulturellen Anlässen, bei Behördenkontakten usw. In diesen Situationen übersetzen Gebärdensprachdolmetscher/innen das gesprochene Wort in Gebärdensprache und umgekehrt. Dabei halten sie sich strikt an den Ehrenkodex: keine Beteiligung am Gesprächsthema, Einhaltung der Schweigepflicht sowie neutrales und diskretes Verhalten.
Vor einem Einsatz bereiten sich Gebärdensprachdolmetscher/innen gründlich vor. Sie arbeiten sich in das Thema ein, studieren die zur Verfügung gestellten Unterlagen oder entsprechende Literatur und machen sich mit dem fachspezifischen Wortschatz vertraut. Während eines Einsatzes ist enorme Konzentration gefordert. Deshalb wechseln sich jeweils zwei Dolmetscher/innen ab, wenn ein Einsatz länger als zweieinhalb Stunden dauert.
Mit ihrer Arbeit leisten Gebärdensprachdolmetscher/innen einen wichtigen Beitrag zur Integration von gehörlosen und hörbehinderten Menschen, indem sie Sprachbarrieren aufheben.
Gebärdensprachdolmetscher/innen arbeiten in der Regel auf Abruf. Einsatzort und Dauer sind variabel. Nicht selten finden die Einsätze abends oder am Wochenende statt.
Ausbildung
Grundlage
Hochschulförderungs- u. Hochschulkoordinationsgesetz HFKG vom 30.9.2011 (Stand am 1.1.2018)
Bildungsangebote
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH, Zürich
Dauer
3 Jahre Vollzeit, Beginn alle 3 Jahre, jeweils im September (2021, 2024, 2027)
Studieninhalte
- Sprachwissenschaften des Deutschen und der Gebärdensprache
- Praxis des Schweizerdeutschen und Hochdeutschen
- Praxis der Deutschschweizer Gebärdensprache
- Praxis des Übersetzens, Transliterierens und Dolmetschens
- Heilpädagogische Themenbereiche
- spezifisches, kontextgebundenes Fachwissen (z. B. Informatik, Politik)
- Translationswissenschaften
- Soziologie, Kulturwissenschaft und Interkulturalität
- Dolmetsch- und Kulturpraktika
- Forschung und Entwicklung
- Berufskunde
Abschluss
Eidg. anerkanntes Diplom "Bachelor of Arts HfH in Sign Language Interpreting"
Voraussetzungen
Vorbildung
- Berufsmaturität, gymnasiale Maturität oder gleichwertige Ausbildung
- Bis zum Beginn des Studiums: Besuch von mind. 84 Lektionen des Gebärdensprachkurses in Deutschschweizer Gebärdensprache beim Schweiz. Gehörlosenbund SGB-FSS oder anderer privater Anbieter in der Deutschschweiz
- Beherrschen eines Schweizerdeutschen Dialektes und des Hochdeutschen, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil
- Bestehen der Aufnahmeprüfung
- gutes Hör- und Sehvermögen
Über Details informiert die HfH.
Anforderungen
- Interesse an Sprachen und Sprachvermittlung
- Interesse an interkulturellen Themen
- Freude am Kontakt mit gehörlosen und hörbehinderten Menschen
Weiterbildung
Fachhochschule (Master)
European Master in Sign Language Interpreting (EUMASLI) oder Masterstudiengänge in verwandten Fachbereichen, z. B. Master of Arts (FH) in Angewandter Linguistik
Kurse und Tagungen
Angebote von Fachverbänden, z. B. des Schweizerischen Gehörlosenbundes SGB-FSS
Berufsverhältnisse
Gebärdensprachdolmetscher und Gebärdensprachdolmetscherinnen sind bei der Stiftung Procom angestellt. Sie erhalten ihre Aufträge in der Regel von der Vermittlungszentrale der Procom und arbeiten in der Regel auf Abruf. Einsatzort und Dauer sind variabel. Oft finden die Einsätze abends oder am Wochenende statt. Die Entlöhnung richtet sich nach den ausgeführten Aufträgen.
Gehörlose Menschen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Dolmetscherdienste, weshalb diese einerseits von der Invalidenversicherung, andererseits von den Bestellenden selbst (Ämter, Gericht, Schule, Spital, Polizei usw.) finanziert werden.
Weitere Informationen
Adressen
Interkantonale Hochschule für Heilpädagogik HfH
Gebärdensprachdolmetschen GSD
Schaffhauserstr. 239
Postfach 5850
8050 Zürich
Tel.: +41 44 317 11 11
URL: http://www.hfh.ch
E-Mail:
Schweizerischer Gehörlosenbund SGB-FSS
Sekretariat
Räffelstr. 24
8045 Zürich
Tel.: +41 44 315 50 40
URL: http://www.sgb-fss.ch
E-Mail:
PROCOM
Tannwaldstr. 2
4600 Olten
Tel.: +41 55 511 11 60
URL: http://www.procom-deaf.ch
E-Mail: