Richter/in
Richterinnen und Richter fällen und begründen Urteile über eine Straftat oder bei einem Streitfall und halten sie in einem schriftlichen Dokument fest. Unter Anwendung der Verfahrensregeln bestimmen sie den Streitgegenstand genau, untersuchen die Grundlage und die Ursachen des Rechtsstreits, vernehmen die Parteien, Zeugen und Sachverständige und hören die Rechtsanwälte an, die die Parteien und Angeklagten vertreten.
- Bildungstypen
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Hochschulberuf
- Berufsfelder
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Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus
- Branchen
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Öffentliche Verwaltung, Rechtspflege - Rechtspflege
- Swissdoc
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0.623.8.0
Aktualisiert 08.02.2022
Tätigkeiten
Sie üben folgende Tätigkeiten aus:
Mitglied der Staatsanwaltschaft
- genügend Beweise sammeln und entscheiden, vor welchem Gericht der Fall behandelt wird
- zusammen mit der Polizei zum Beispiel Vernehmungen und Hausdurchsuchungen durchführen oder Gutachten erstellen
- Anklage vor Gericht auf der Grundlage der Bundesgesetzgebung vertreten
Richterin erster Instanz: Bezirks-, Amts- oder Kreisgericht
- Fälle bearbeiten, die zum ersten Mal vor Gericht gebracht werden
- Parteien anhören und Beweise sammeln
- Zivilrecht: Fälle behandeln, die unter das Zivilgesetzbuch oder das Obligationenrecht fallen, zum Beispiel Scheidungen oder Kaufverträge
- Strafrecht: Fälle aus Strafgesetzbuch, Strassenverkehrs-, Betäubungsmittelgesetz und anderen beurteilen
Richter zweiter Instanz: Ober- oder Kantonsgericht
- Urteile fällen über Beschwerden gegen erstinstanzliche Entscheidungen
- Vorsitz innehaben bei Gerichtsverhandlungen
- Zivilrecht: Entscheidungen fällen anhand der Akten der Anwälte und der ersten Instanz
- Strafrecht: Aussagen von Angeklagten, Zeugen und Plädoyers von Verteidigung und Anklage anhören
Richter am Jugendgericht
- Entscheidungen im Interesse der Kinder und Jugendlichen fällen
- erzieherische, therapeutische oder disziplinarische Massnahmen anordnen
Richterin am Verwaltungsgericht
- über Beschwerden von Bürgern gegen staatliche Entscheidungen, zum Beispiel in Bezug auf Bau-, Aufenthalts- oder Verkehrsbewilligungen, entscheiden
Ausbildung
Studienort
verschiedene Universitäten in der ganzen Schweiz
In den meisten Kantonen können Laien als Friedens- oder Laienrichterinnen an Friedensrichterämtern oder erstinstanzlichen Gerichten arbeiten. Sie werden vom Volk gewählt und müssen meist einer Partei angehören, jedoch brauchen sie keine bestimmte Vorbildung.
Dauer
Bachelor: 6 Semester, Master: 4 Semester
Studienaufbau (Beispiel)
Das Bachelorstudium besteht aus Grundlagen der relevanten Rechtsgebiete Privatrecht, Strafrecht und Öffentliches Recht sowie fachspezifischer Methodiklehre
Abschluss
Bachelor/Master of Law
Voraussetzungen
Vorbildung
- eidg. oder eidg. anerkannte Maturität oder Hochschulabschluss (FH, Uni, ETH)
- oder Berufsmaturität und Ergänzungsprüfung der Schweiz. Maturitätskommission
- und Parteizugehörigkeit, wenn Wahl zum/zur Richter/in durch Volk erfolgt
In der Regel gilt:
Detaillierte Auskünfte erteilen die Zulassungsstellen der Universitäten. Es bestehen Unterschiede bei der Aufnahmepraxis. Eine Übersicht bietet die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen (swissuniversities).
Anforderungen
- selbstständige Arbeitsweise
- ethisches Handeln
- analytische Fähigkeiten
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- Sozialkompetenz
- mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen
- exakte Arbeitsweise
- Verhandlungsgeschick
Weiterbildung
Tagungen
Tagungen der Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
Universität (Master)
Z.B. interdisziplinäre Master wie Droits de l'enfant (Uni Genf)
Doktorat
Wissenschaftliche Forschungsarbeit (Dissertation) und Doktoratsprüfung (Promotion)
Nachdiplomstufe
Angebote von Universitäten und Fachhochschulen in verschiedenen Bereichen, z.B. CAS "Judikative" (Uni Luzern) oder CAS "Europarecht" (Uni Zürich)
Berufsverhältnisse
Richter und Richterinnen werden von Gerichtsschreiberinnen oder Assistenten unterstützt. Zum Zeitpunkt der Entscheidung sind sie jedoch auf sich allein gestellt. Bei besonders schweren Fällen werden die Entscheidungen von mehreren Richterinnen in ungerader Zahl getroffen. Im Beruf des Richters spielen Praxis und Erfahrung eine wichtige Rolle. So können Richterinnen verschiedene Stufen durchlaufen und vom Gericht erster Instanz zum Gericht zweiter Instanz aufsteigen.
Weitere Informationen
Adressen
Schweizerische Vereinigung der Richterinnen und Richter
2000 Neuenburg
URL: https://www.svr-asm.ch/de/index.htm
Stiftung für die Weiterbildung schweizerischer Richterinnen und Richter
8414 Buch am Irchel
URL: https://www.iudex.ch/de/tagungen.htm
Informationen in anderen Sprachen