Medizinstudium - Alternativstudium bei nicht bestandenem Eignungstest
Kann ich mich im Herbstsemester für ein anderes Studium anmelden, falls ich den Eignungstest fürs Medizinstudium nicht bestehe?
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Aktualisiert 19.09.2017
Zuständig für Fragen über die Zulassung und die Anmeldung zum Medizinstudium ist die Rektorenkonferenz der Schweizerischen Hochschulen swissuniversities.
Ihre Frage wird auf swissuniversities.ch > Eignungstest wie folgt beantwortet:
"Studienanwärterinnen und -anwärter der Medizin, denen im Falle einer Durchführung des Eignungstests aufgrund ihres Testergebnisses kein Studienplatz zugeteilt werden kann, haben dennoch die Möglichkeit, ab Herbstsemester ein nichtmedizinisches Studium aufzunehmen.
Grundsätzlich ist es - abgesehen von Ausnahmen für einzelne Studienfächer - an allen anderen Hochschulen für die Zulassung zu einem nichtmedizinischen Studium ausreichend, sich gegebenenfalls nach Erhalt des Testbescheides bei der entsprechenden Hochschule umgehend für ein nichtmedizinisches Studium anzumelden. Weitere Informationen zu allfälligen Ausnahmen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen einzuholen.
An der Universität Zürich und an der ETH Zürich hingegen ist eine Anmeldung für das alternative Studienfach bereits bis zum 30. April erforderlich. Diesbezügliche Rückfragen sind an diese beiden Hochschulen zu richten."
Ihre Frage wird auf swissuniversities.ch > Eignungstest wie folgt beantwortet:
"Studienanwärterinnen und -anwärter der Medizin, denen im Falle einer Durchführung des Eignungstests aufgrund ihres Testergebnisses kein Studienplatz zugeteilt werden kann, haben dennoch die Möglichkeit, ab Herbstsemester ein nichtmedizinisches Studium aufzunehmen.
Grundsätzlich ist es - abgesehen von Ausnahmen für einzelne Studienfächer - an allen anderen Hochschulen für die Zulassung zu einem nichtmedizinischen Studium ausreichend, sich gegebenenfalls nach Erhalt des Testbescheides bei der entsprechenden Hochschule umgehend für ein nichtmedizinisches Studium anzumelden. Weitere Informationen zu allfälligen Ausnahmen sind auf den Internetseiten der jeweiligen Hochschulen einzuholen.
An der Universität Zürich und an der ETH Zürich hingegen ist eine Anmeldung für das alternative Studienfach bereits bis zum 30. April erforderlich. Diesbezügliche Rückfragen sind an diese beiden Hochschulen zu richten."