Lohn in Zweitlehre
Ich überlege mir eine Zweitlehre in einem andern Bereich nach erfolgreichem Abschluss einer Erstlehre. Da ich über 20 Jahre alt bin und eine eigene Wohnung finanzieren muss, reicht ein normaler Lehrlingslohn nicht. Habe ich Anspruch auf einen höheren Lehrlingslohn?
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Aktualisiert 28.10.2024
Der Lohn in der Lehre basiert auf freier Vereinbarung zwischen den Lernenden und dem Lehrbetrieb. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Lohn, egal wie alt Sie sind.
Am ehesten können Sie mit einem höheren Lernendenlohn rechnen, wenn der Zweitberuf mit dem Erstberuf ähnlich ist.
Weitere Details erfahren Sie bei Ihrem kantonalen Berufsbildungsamt. Adresse siehe berufsbildung.ch.
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