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Mindestalter für eine Schnupperlehre

Darf ich mit 12 Jahren eine Schnupperlehre machen?

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Aktualisiert 28.10.2024

Nein. Jugendliche dürfen gemäss Arbeitsgesetz ab 13 Jahren eine Schnupperlehre absolvieren (ArGV 5, 11). Eine Schnupperlehre darf höchstens zehn Arbeitstage dauern. Insgesamt dürfen Schülerinnen und Schüler ab 13 Jahren höchstens während der Hälfte der Schulferien arbeiten. 

Erste Berufserkundigungen und Betriebsbesichtigungen können schon vorher im Rahmen von Informationsveranstaltungen erfolgen.

Für weitere Informationen oder eine Beratung wenden Sie sich bitte an die Berufs-, Studien-, Laufbahnberatungsstelle in Ihrer Region. Die Adresse finden Sie unter: Die Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung der Schweiz.

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