Kranführer/in
Kranführer/innen bedienen auf Baustellen Turmdrehkrane oder Fahrzeugkrane. Bei Kraneinsätzen sorgen sie dafür, dass die Vorschriften zur Arbeitssicherheit eingehalten werden.
- Bildungstypen
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Berufsfunktion / Spezialisierung
- Berufsfelder
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Bau
- Branchen
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Planung, Hoch- und Tiefbau
- Swissdoc
-
0.430.50.0
Aktualisiert 17.06.2019
Tätigkeiten
Beim Führen von Kranen werden zwei Kategorien unterschieden: Kranführer/innen mit Kranführerausweis B bedienen Turmdrehkrane, die vorwiegend im Hochbau eingesetzt werden. Den Kran steuern sie entweder mit Kabel- oder Funkfernsteuerung vom Boden aus oder in der Kabine. Kranführer/innen mit Kranführerausweis A bedienen Fahrzeugkrane. Diese unterscheiden sich durch ihre Mobilität von den für die Baustelle fest installierten Turmdrehkranen.
Kranführer/innen sind bei jedem Kraneinsatz für die Sicherheit beim Anschlagen (Befestigen) und Zubringen der Lasten verantwortlich. Sie sind auch für die Wahl der richtigen Anschlagmittel verantwortlich und sorgen dafür, dass die Lasten während des Transports weder umstürzen noch abstürzen oder abrutschen können. Das gesamte Bauteam muss sich auf die Zuverlässigkeit des Kranführers, der Kranführerin verlassen können.
Kranführer/innen steuern das Gerät allein, sprechen sich jedoch mit den beteiligten Bauleuten ab. Bei Arbeitsbeginn besprechen sie mit dem Polier oder der Bauführerin den Tagesablauf. Während der Arbeit verständigen sie sich mit den Mitarbeitenden über Funk oder per Handzeichen. Diese Anweisungen müssen genau sein und beim Kranführer, bei der Kranführerin richtig ankommen.
Vor Inbetriebnahme des Krans, bei Arbeitspausen und bei Arbeitsende überprüfen Kranführer/innen den Kran und die Umgebung anhand einer Checkliste. Täglich vor Inbetriebnahme führen sie zahlreiche Funktionskontrollen durch, um Mängel frühzeitig zu erkennen. Vor Arbeitspausen hängen sie die Last ab und ziehen den Haken hoch. Bei Arbeitsende setzen Kranführer/innen ihr Gerät in den vorgeschriebenen Ausserbetriebszustand.
Kranführer/innen sind auch für die Wartung und den Unterhalt der Krane zuständig. Mängel und Schäden melden sie unverzüglich ihren Vorgesetzten und lassen sie durch Kranfachleute beheben.
Ausbildung
Grundlage
Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) vom 27.9.1999 (Stand am 1.7.2010) sowie EKAS-Richtlinie Nr. 6510 über die Kranführerausbildung vom November 2007
Kategorien
- A Fahrzeugkrane
- B Turmdrehkrane
Ausbildungsmöglichkeiten
Der Verein K-BMF informiert über die Ausbildungsangebote: www.k-bmf.ch/de/kranfuehrer
Ausbildungskonzept
- Grundkurs (2 Tage)
- Beantragung Lernfahrausweis (10 Monate gültig)
- Anleitung im Bedienen des am Arbeitsplatz vorhandenen Krans durch den Arbeitgeber
- (freiwillige) Fortbildungskurse für Kranführer/innen
- Prüfung (½ Tag)
Dauer
Rund 1 Jahr, berufsbegleitend
Abschluss
Schweiz. anerkannter "Kranführerausweis A" (Fahrzeugkrane) bzw. "Kranführerausweis B" (Turmdrehkrane)
Voraussetzungen
Vorbildung
- Mindestalter 18 Jahre
- persönliche Eignung *
- gute mündliche und schriftliche Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- handwerkliche Erfahrung und technisches Verständnis
Bei Prüfungsantritt erforderlich:
*) Der/die Kandidat/in muss bestätigen, dass er/sie körperlich und geistig in der Lage ist, Krane sicher zu bedienen (Arztzeugnis oder Selbstbeurteilung). Zusammen mit den Anmeldeunterlagen vom Ausbildungszentrum erhält der/die Kandidat/in die Formulare «Fragen zum Gesundheitszustand» und «Seh- und Gehörtest».
Anforderungen
- hohes Verantwortungsbewusstsein
- hohes Risikobewusstsein
- Zuverlässigkeit
Weiterbildung
Kurse
Angebote von Fach- und Berufsfachschulen, Fachverbänden sowie Kranherstellern/-lieferanten
Verbandsausbildungen
- Baumaschinenführer/in
- Geräteführer/in Hochbau
- Kranexperte/-expertin
Der Schweiz. Baumeisterverband SBV informiert über die Ausbildungsangebote.
Berufsverhältnisse
Kranführer/innen sind in Bauunternehmungen tätig. Mögliche Arbeitgeber sind auch Kranbetriebe, Zimmereien, Sägereien und Produktionsbetriebe.
Kranführer/innen arbeiten oft in grosser Höhe und unter Leistungsdruck. Dies erfordert bestimmte körperliche und geistige Voraussetzungen wie Schwindelfreiheit und gutes Sehvermögen.
Weitere Informationen
Adressen
Suva Hauptsitz
Fluhmattstr. 1
6002 Luzern
Tel.: +41 41 419 51 11
URL: http://www.suva.ch
Verein K-BMF
Weinbergstr. 49
Postfach
8042 Zürich
Tel.: +41 58 360 76 99
URL: http://www.k-bmf.ch
E-Mail:
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