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Privatpilot/in PPL/LAPL

Abschluss Verband

ASFG Ausserschwyzerische Fluggemeinschaft Wangen

Kategorien
Ausbildungsort

Lachen SZ (SZ)

Unterrichtssprache

Deutsch

Ausbildungstyp

Weiterbildung: Lehrgänge

Zeitliche Beanspruchung

Teilzeit

Ausbildungsthemen

Fahrzeuge, Verkehr

Swissdoc

7.634.5.0

Aktualisiert 10.03.2023

Beschreibung

Beschreibung des Angebots

Ausbildung zur Erlangung des Pilotenausweises PPL (Private Pilot Licence) oder der Privatpilotenlizenz mit beschränkten Rechten (RPPL)

Aufbau der Ausbildung

Ausbildungsprogramm (PPL)

  • Stufe 1: Basisausbildung (Fluglagentraining)
  • Stufe 2: Standardverfahren im Flugplatzbereich (Platzrunden)
  • Stufe 3: Notverfahren 1. Teil (Gefahren, Notlandungen)
  • Stufe 4: Festigungsphase und erste Alleinflüge (Platzrunden, Solo)
  • Stufe 5: Überlandflug (Navigation, Gebirge)
  • Stufe 6: Notverfahren 2. Teil (Gefahren, Notlandungen)
  • Stufe 7: Überlandflug 2 (Navigation, Gebirge)
  • Stufe 8: Lagefliegen nach Instrumenten (Fluglagentraining)
  • Stufe 9: Radionavigationsausbildung (Funkstandlinien und Instrumentennavigation)
  • Stufe 10: Prüfungsvorbereitung (Flugtraining, Kontrollflug)

Dieses Programm gilt für die europäische EASA-Lizenz, die die Absolventen zum Fliegen im gesamten europäischen Raum sowie im kontrollierten Luftraum ermächtigt.

Vor der praktischen Prüfung muss eine Theorieprüfung in folgenden Fächern abgelegt werden:
Luftrecht, allgemeine Luftfahrzeugkenntnis, Flugleistung und Flugplanung, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Navigation, Betriebsverfahren, Grundlagen des Fluges, VFR Voice 

Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz mit beschränkten Rechten (LAPL)

Die Leichtluftfahrzeug-Pilotenlizenz (LAPL) ist eine kostengünstige Alternative zur Privatpilotenlizenz (PPL) und benötigt weniger Zeitaufwand.

Der LAPL für Flugzeuge berechtigt einmotorige Flugzeuge mit Kolbentriebwerk (SEP) oder Motorsegler (TMG) mit maximal 2.000 kg und drei Passagiere innerhalb von Europa (EASA Raum) also verantwortlicher Pilot zu fliegen.

Voraussetzungen

Zulassung

  • Mindestalter: Für den Beginn der Ausbildung gibt es kein Mindestalter
    (17 Jahre für die praktische Prüfung)
  • Fliegerärztliche Untersuchung bei einem Vertrauensarzt des Bundesamtes für Zivilluftfahrt

Kosten

siehe Kosten

Abschluss

  • Abschluss Verband / Vereinigung / Branche

Praktische Hinweise

Ort / Adresse

  • Lachen SZ (SZ)

Zeitlicher Ablauf

Beginn

jederzeit

Dauer

PPL:
Für die praktische Ausbildung wird vom Gesetzgeber ein Minimum von 45 Blockstunden vorgeschrieben, davon 10 Stunden alleine an Bord bis zur Prüfungsreife.

LAPL:
15 Pflichtstunden weniger als die PPL-Ausbildung (praktische Ausbildung)

Zeitliche Beanspruchung

  • Teilzeit

Unterrichtssprache

  • Deutsch

Links

berufsberatung.ch