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Patentanwalt/-anwältin

Kategorien
Bildungstypen

Hochschulberuf

Berufsfelder

Wirtschaft, Verwaltung, Tourismus

Branchen

Rechtspflege

Swissdoc

0.623.6.3

Aktualisiert 06.11.2017

Tätigkeiten

Patentanwälte/-anwältinnen beraten Mandanten auf dem Gebiet des geistigen Eigentums (Intellectual Property, IP) im Bereich Technik und Naturwissenschaften und vertreten sie vor Patentämtern im In- und Ausland und vor Rechtsmittelinstanzen; in der Schweiz sind dies das Eidgenössische Institut bzw. die Eidgenössische Rekurskommission für Geistiges Eigentum sowie, im Fall von Verwaltungsgerichtsbeschwerden, das Bundesgericht.
Sie prüfen Ideen und Erfindungen auf Schutzfähigkeit, arbeiten Schutzrechtsanmeldungen aus und führen Anmeldeverfahren. Sie begleiten Entwicklungsvorhaben, untersuchen evtl. Verletzungen von Patentrechten, verhandeln mit Konkurrenten ihrer Mandanten und handeln Lizenzverträge aus. Patentanwälte/-anwältinnen verfügen in der Regel über ein abgeschlossenes technisches oder naturwissenschaftliches Studium. Zusätzlich haben sie fundierte Kenntnisse des schweizerischen Immaterialgütergesetzes mit Schwerpunkt Patentrecht erworben, sowie des europäischen und internationalen Patentrechts, des schweizerischen Wettbewerbs- und Vertragsrechts sowie des Verfahrensrechts vor Gerichts- und Verwaltungsbehörden.
In der Schweiz darf nur als Patentanwältin oder Patentanwalt auftreten, wer über entsprechende Berufsqualifikationen verfügt. Von Bedeutung sind dabei vor allem die Zulassung als Vertreter vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und die Eintragung als Schweizer Patentanwältin oder Patentanwalt beim Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule

Eine Grundvoraussetzung um in das Schweizer Patentanwaltsregister eingetragen werden zu können ist ein anerkannter natur- oder ingenieurwissenschaftlicher Hochschulabschluss. Die an dieses Studium gestellten Mindestanforderungen entsprechen weitgehend jenen des europäischen Zulassungsverfahrens. Als natur- oder ingenieurwissenschaftliche Fächer gelten insbesondere namentlich Bauwesen, Biochemie, Biologie, Biotechnologie, Chemie, Elektronik, Elektrotechnik, Informationstechnologie, Maschinenbau, Mathematik, Medizin, Pharmazie und Physik.
Auf die Grundausbildung folgt eine patentrechtliche Fachausbildung unter Anleitung und Aufsicht eines eingetragenen Patentanwalts. Für Kandidaten mit einem Master-, Diplom-, Lizenziats- oder gleichwertigen Abschluss beträgt die minimale Ausbildungsdauer drei Jahre. Für Kandidaten mit einem Bachelor- oder gleichwertigen Abschluss beträgt sie vier Jahre.
Ein Patentingenieur muss eine vierteilige Schweizer Zulassungsprüfung bestehen, wovon normalerweise zwei Teile im Rahmen der Europäischen Eignungsprüfung abgelegt werden sollen. Die beiden anderen Teile befassen sich mit dem Verfahren in der Schweiz und allgemeinen Bereichen des Immaterialgüterrechts.
Ausführlichere Informationen zur Ausbildung finden Sie beim Verband Schweizerischer Patent- und Markenanwälte (> Verband > Ausbildung zum Patentanwalt) sowie auf der Website der Prüfungskammer (siehe Links).

Voraussetzungen

Anforderungen

Neben den formalen Voraussetzungen sind eine Vielzahl persönlicher Eigenschaften für eine erfolgreiche Ausbildung wie auch spätere Tätigkeit im Beruf notwendig. Dazu gehören eine schnelle Auffassungsgabe, gutes analytisches Denken, Interesse an Technik, Freude an der Sprache und eine gründliche und zuverlässige Arbeitsweise.

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