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Notarzt/-ärztin UNI

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Hochschulberuf

Berufsfelder

Gesundheit

Branchen

Ärztliche und wissenschaftliche Funktionen - Gesundheit

Swissdoc

0.724.8.0

Aktualisiert 14.03.2022

Tätigkeiten

Notärzte und Notärztinnen sind zuständig für die angemessene medizinische Versorgung von Notfallpatienten, das heisst, unmittelbar vom Tod oder von schweren gesundheitlichen Schädigung bedrohte Verletzte und Erkrankte. Sie betreuen diese Personen bereits am Notfallort, auf dem Transport und im Zielspital.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • notfallmedizinische und intensiv-therapeutische Massnahmen ausführen, wie zum Beispiel Wiederherstellung und Aufrechterhaltung der Vitalfunktionen (also der lebenswichtigen Vorgänge) und Vermeidung oder Verminderung von Sekundärschäden
  • Notfallmedizin bei lebensbedrohlichen Situationen und unter erschwerten Bedingungen - beispielsweise begrenzte diagnostische und therapeutische Möglichkeiten, begrenztes Personal, kurze Entscheidungszeit, widrige Umstände - angemessen anwenden

Sie verfügen über folgende Kompetenzen:

  • Kenntnisse der Physiologie (Funktionsweise des Körpers und seiner Organe) und Pathophysiologie (krankhafte Veränderungen der Funktionsweise des Körpers) der Vitalfunktionen: Zentralnervensystem, Atmung und Beatmung sowie Herz-Kreislaufsystem
  • Kenntnisse zu den Gebieten Trauma, Metabolismus (Stoffwechsel) und Endokrinologie (Hormone), Verdauungsorgane, Psychiatrie und Rechtsmedizin
  • Kenntnisse zu Analgesie (Schmerzunempfindlichkeit) und Sedation (Dämpfung der Funktionen des zentralen Nervensystems), Sekundärtransport (zwischen zwei Krankenhäuser) von Notfall- und Intensivpflegepatientinnen und -patienten
  • organisatorische Fähigkeiten wie Leitung der Bergung

Ausbildung

Erforderliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Universitäre Hochschule
  • Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel

Der Erwerb des eidgenössischen Arztdiploms (eidgenössische Prüfung Humanmedizin) nach dem Masterstudium befähigt zur unselbstständigen Tätigkeit in einem Spital oder einer Arztpraxis.
Das Diplom ermöglicht zudem die Aufnahme der ärztlichen Weiterbildung, welche mit einem eidgenössischen Weiterbildungstitel abgeschlossen wird. Die mindestens 5- oder 6-jährige Ausbildung zur Fachärztin oder zum Facharzt, beziehungsweise die 3-jährige Ausbildung zum praktischen Arzt oder zur praktischen Ärztin, ist Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung.
Der Titel "Notzarzt SGNOR (Schweizerische Gesellschaft für Notfall- und Rettungsmedizin)" ist keine Facharzttitel, sondern wird nach erfolgreichem Bestehen des entsprechenden Fähigkeitsprogramms verliehen. Die Ausbildung setzt ein anerkanntes Arztdiplom sowie die Mitgliedschaft beiom Berufsverband der Schweizer Ärztinnen und Ärzte FMH voraus.

Voraussetzungen

Anforderungen

  • ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein
  • Bereitschaft zu unregelmässigen Arbeitszeiten
  • Einsatzwille und Belastbarkeit
  • Kommunikationsfähigkeit
  • physische und psychische Belastbarkeit
  • Stressresistenz
  • vernetztes Denken und Handeln
  • Zuverlässigkeit

Weiterbildung

Nebst Fachärztin/Facharzt sind auch andere Weiterbildungen möglich. Einige Beispiele:

  • CAS Clinical Trial Management, Universität Zürich
  • MAS-DAS-CAS Forensische Wissenschaften, Institut für Opferschutz und Täterbehandlung IOT / Universität Zürich
  • MAS International Health, Schweizerisches Tropen- und Public Health-Institut / Universität Basel 
  • DAS Work and Health, Université de Lausanne / Universität Zürich

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