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Taxichauffeur/in

Taxichauffeure und Taxichauffeurinnen bringen ihre Kundschaft mit dem Personenwagen ans gewünschte Fahrziel und stellen so die Mobilität ihrer Fahrgäste von Tür zu Tür sicher. Meist fahren sie kurze bis mittellange Distanzen innerhalb einer Ortschaft.

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Verkehr, Logistik, Sicherheit

Branchen

Strasse

Swissdoc

0.631.1.0

Aktualisiert 08.01.2020

Tätigkeiten

Taxichauffeure fahren Personenwagen, die zum berufsmässigen Personentransport (BPT) geeignet und in der Regel mit Fahrtenschreiber, Taxameter zur Preisbestimmung und Taxileuchte ausgerüstet sind. Neben Personentransporten führen sie auch Kurieraufträge oder Botenfahrten aus.

Die Taxibetriebsbewilligung wird von der Gemeinde erteilt, in der das Taxi zum Einsatz kommt. Sie berechtigt zum öffentlichen Anbieten der Taxileistung auf einem offiziellen Taxistandplatz oder anderen Standplätzen. Die Vermittlung von Fahrgästen kann zudem über die Zusammenarbeit mit einem entsprechenden Dienstleister (Taxizentrale oder reine App-Anbieter) zustande kommen. Die dazu erforderlichen Installationen werden von diesem gegen eine Gebühr zur Verfügung gestellt. Die Aufträge der Fahrgäste werden auf ein Display im Taxi gesendet und dann so rasch als möglich ausgeführt. Taxichauffeurinnen werden gelegentlich auch auf der Strasse angehalten oder telefonisch bei der Einsatzzentrale ­bestellt. Von dort aus werden die Taxichauffeurinnen über Funk an die Adresse geschickt. Wer nur kleine Fahrzeuge fährt (z.B. Velo-Taxi oder Elektro-Rikscha), braucht in der Regel keine besondere Bewilligung.

Taxichauffeure sind Beauftragte der Fahrgäste und verhalten sich diesen gegenüber zuvorkommend und hilfsbereit. So öffnen sie ­ihnen die Türe und helfen beim Ein- und Ausladen von schweren Koffern oder Taschen. Sie bringen ihre Fahrgäste auch bei schwierigen Verkehrsverhältnissen sicher an deren Ziel. Taxichauffeure fahren ruhig, professionell, verantwortungs- und umweltbewusst und stellen sich in jeder Hinsicht auf ihre Kundschaft ein. Je nach Gemeinde besteht eine gesetzliche Beförderungspflicht.

Taxichauffeurinnen verfügen über technische Grundkenntnisse und führen die regelmässige Kontrolle und Pflege ihres Fahrzeugs selbst durch. Aufgrund ihrer guten Ortskenntnisse können sie den Passagieren Tipps für Restaurants, Hotels oder Sehenswürdigkeiten geben. Zudem müssen sie ihre Arbeits- und Ruhezeiten regelmässig dokumentieren. Die Wartezeit zwischen den Auftragsfahrten verbringen sie auf den Standplätzen.

Ausbildung

Grundlage

Verordnung über die Zulassung von Personen und Fahrzeugen zum Strassenverkehr (VZV) vom 27.10.1976 (Stand 1.1.2019)

Ausbildungsmöglichkeiten

Bei grossen Taxibetrieben und spezialisierten Fahrschulen

Dauer

Ca. 2 bis 8 Monate

Fächer

Theoretischer und praktischer Unterricht:

  • Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)
  • Theorie Berufsmässiger Personentransport (BPT)
  • Ortskunde
  • Deutschkurs (falls nötig)

 

Abschluss

Führerprüfung für den berufsmässigen Personentransport (BPT). In grösseren Städten wird zudem eine Ortskenntnisprüfung verlangt. Die Abnahme der Führerprüfung erfolgt durch das jeweilige kantonale Strassenverkehrsamt. Die bestandene Prüfung wird durch einen Zusatzstempel im Führerausweis attestiert.

Für Inhaber und Inhaberinnen des Führerausweis D oder D1 (Busse) braucht es keine Prüfung.

Der Bundesrat plant, die ­Prüfungspflicht abzuschaffen.

Voraussetzungen

Vorbildung

    Die Voraussetzungen für eine Taxiführerbewilligung variieren je nach Gemeinde. In der Regel gilt:

  • Abschluss einer beruflichen Grundbildung von grossem Vorteil
  • Führerausweis Kategorie B und mindestens 1 Jahr einwandfreie Fahrpraxis
  • kein Strafregistereintrag in den letzten Jahren
  • gutes Deutsch-Verständnis für Berufsleute nicht deutscher Muttersprache, wenn möglich Schweizerdialekt-Kenntnis
  • Fremdsprachenkenntnisse in grösseren Städten bzw. Tourismusgebieten
  • vertrauensärztliche Untersuchung gemäss Verkehrszulassungsverordnung (VZV)
  • theoretische Prüfung in Ortskunde und Taxigesetzgebeung

Anforderungen

  • Zuverlässigkeit
  • Freundlichkeit
  • Dienstleistungsbewusstsein
  • gute Ortskenntnisse
  • Kommunikationsfähigkeit
  • gepflegtes Auftreten

Weiterbildung

Kurse

Seminare der ASTAG sowie von Taxi-Fachgruppen

Berufsprüfung (BP)

Mit eidg. Fachausweis: Fahr­lehrer/in, Carführer/in-Reiseleiter/in

Berufsverhältnisse

Für Taxichauffeure und Taxichauffeurinnen bestehen keine einheitlichen Anstellungsbedingungen. Der Beruf kann entweder selbstständigerwerbend oder in Anstellung bei einem Taxiunternehmen ausgeübt werden. Für die selbstständige Tätigkeit ist ab einem bestimmten Arbeitsumfang eine spezielle sozialversicherungsrechtliche Bewilligung erforderlich. In Taxibetrieben mit Vollzeitstellen beträgt die Arbeitszeit in der Regel 53 Stunden. Dauer und Rhythmus der Arbeitspausen und Ruhetage sind ebenfalls gesetzlich festgelegt. Zur Arbeitszeit zählen auch andere berufliche Tätigkeiten. Sechs Stunden vor Arbeitsbeginn und während der ganzen Präsenzzeit darf kein Alkohol getrunken werden. Taxifahren wird oft in Kombination mit einer anderen beruflichen Tätigkeit oder als Ergänzung zu einem Studium, als temporäre Überbrückungslösung. Es gibt aber auch Vollzeit-Berufsfahrer und -fahrerinnen. Es besteht auch die Möglichkeit, ein eigenes Taxiunternehmen zu gründen.

Weitere Informationen

Adressen

ASTAG Schweizerischer Nutzfahrzeugverband
Wölflistr. 5
3006 Bern
Tel.: +41 31 370 85 85
URL: https://www.astag.ch
E-Mail:

berufsberatung.ch