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Werkjahrlehrer/in

Kategorien
Bildungstypen

Berufsfunktion / Spezialisierung

Berufsfelder

Bildung, Soziales

Branchen

Bildung, Unterricht - Unterricht auf Stufe Volksschule, Mittelschule und Berufsbildung

Swissdoc

0.710.35.0

Aktualisiert 04.06.2023

Tätigkeiten

Werkjahrlehrer und Werkjahrlehrerinnen unterrichten Jugendliche in einem Werkjahr oder Berufseinführungsjahr.

Sie üben folgende Tätigkeiten aus:

  • Vermitteln von Allgemeinbildung auf werktätiger Grundlage
  • Unterrichten von Schulwissen wie auch Vermitteln berufspraktischer Fertigkeiten
  • individuelles Fördern und Begleiten der Jugendlichen, mit dem Ziel, sie zum erfolgreichen Einstieg in die Berufswelt zu befähigen
  • Coachen der Jugendlichen in Bezug auf die Berufswahl und die Lehrstellensuche

Das Werkjahr kann als obligatorisches neuntes oder freiwilliges zehntes Schuljahr zum Abschluss der Volksschulbildung und zur Berufsfindung dienen. 

Ausbildung

Übliche/r Ausbildungsweg/e

  • Master Pädagogische Hochschule PH
  • Certificate of Advanced Studies (CAS) Pädagogische Hochschule PH
  • Abschluss Verband/Vereinigung/Branchenlabel
  • Berufsprüfung BP
  • Höhere Fachprüfung HFP
  • Höhere Fachschule (HF)

Es besteht keine reglementierte Ausbildung. Die im Folgenden aufgeführten Weiterbildungen können für eine Anstellung hilfreich sein, sind aber nicht zwingend. 

Bildungsangebote

Für den allgemeinbildenden Unterricht:
Nachdiplomstudien Berufswahl

  • CAS "Von der Schule in den Beruf" der Fachhochschule Nordwestschweiz FHNW
  • CAS "Berufswahlcoach" respektive "Fachlehrer/in Berufswahlunterricht" der Pädagogischen Hochschule Thurgau oder Zürich
  • CAS "Jugendliche im Berufswahlprozess begleiten" der Pädagogischen Hochschule Bern

Für den handwerklich-technischen Unterricht: "Berufsbildner/in überbetriebliche Kurse und Lehrwerkstätten" vgl. https://www.berufsberatung.ch/dyn/show/1900?lang=de&idx=30&id=7942

Dauer Nachdiplomstudien CAS Berufswahl

  • 8-16 Monate berufsbegleitend

Zulassungsvoraussetzungen / Anstellungsvoraussetzungen

Für eine Anstellung im Bereich allgemeinbildender Unterricht ist ein EDK-anerkanntes Lehrdiplom für die Sekundarstufe I oder II zwingend. 

 

Für eine Anstellung im Bereich handwerklich-technischer Unterricht braucht es idR. entweder ein Lehrdiplom oder ausgewiesene Fachkenntnisse (bspw. höhere Fachausbildung im erlernten Beruf und Berufserfahrung). Oft wird in letzterem Fall aber gefordert, die Ausbildung zum Lehrer, zur Lehrerin Sek I innert einer bestimmen Frist noch nachzuholen. 

 

 

 

 

Voraussetzungen

Anforderungen

 

 

Bemerkungen

Werkjahre/Berufseinführungsjahre bestehen nicht in allen Kantonen.

Eng verwandte Funktionen sind Lehrer/in an einem 10. Schuljahr respektive in einem Brückenangebot oder Berufsfindungsjahr oder Berufswahljahr (unterschiedliche Benennung je nach Kanton)
und Lehrer/in in einem Motivationssemester (Programm der Arbeitslosenversicherung für jugendliche Schulabgänger/innen ohne Anschlusslösung).
Die Anforderungen/Voraussetzungen und Ausbildungen für diese Funktionen sind zu denen des Werkjahrlehrers, der Werkjahrlehrerin, identisch.

berufsberatung.ch